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Einladung Vortrag Bocholt am 01.11.2026Interessentenliste Grundkurs

Wenn man begreift, dass das Grundgesetz als absoluter Gegenentwurf zur NS-Zeit geschrieben wurde, wird der Zwang zur strengen Wortlautauslegung aus Artikel 20 Abs. 3 GG nicht nur zu einer formalen Regel, sondern zur zentralen Überlebensbedingung des Rechtsstaates.

NSDAP 1933 bis 1945: „Du bist nichts, dass Volk ist alles.“

1946 bis heute: „Der Staat ist um des Menschen willen da, nicht der Mensch um des Staates willen.“

Der Parlamentarische Rate setzte diesen Leitsatz juristisch anwendbar in
Artikel 1 Grundgesetz um:
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

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Als der Parlamentarische Rat das Grundgesetz im Auftrag der westlichen Alliierten erstellte, musste er unverhandelbar die Freiheit und die Rechte des Individuums garantieren. Daraus entstand: „Der Staat ist um des Menschen willen da, nicht der Mensch um des Staates willen!“ Nur wenige wissen, wie das Grundgesetz genau das umsetzt.


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