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Netzwerk

Vorwort

Netzwerk Menschen im Grundgesetz

Das Netzwerk Menschen im Grundgesetz ist ein offenes Netzwerk von Individuen — Menschen in ihrer reinen Form und ihrem Wesen, ohne dass sie Rollen übernehmen.

Was wir nicht sind:
Wir sind kein Verein, keine Organisation, kein ideologischer Verbund und kein juristisches Rechtskonstrukt.

Das Netzwerk dient dem Miteinander, nicht dem Gegeneinander. Wir achten einander und machen keine Unterschiede. Dem politischen Kollektiv „Deutsches Volk“ gilt unser aufrichtiger Dank für die historische Kehrtwende, die es mit der Schaffung des Grundgesetzes vollzogen hat.

Die Wurzeln: Präambel des Grundgesetzes

Wir beziehen uns unmittelbar auf die Präambel und Artikel 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland.

„Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, […] von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.“

Bereits der erste Teilsatz verweist auf die Geschichte des Deutschen Volkes und zeigt, woher das Grundgesetz kommt. Basierend auf dieser Vorgeschichte haben „die Deutschen“ sich selbst als Verfassungsgeber das Grundgesetz gegeben — mit dem Ziel, dem Frieden zu dienen.

Nach der Wiedervereinigung 1990 gilt das Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.

Das Bundesverfassungsgericht erkennt der Präambel normativen Charakter zu; sie begründet jedoch keine unmittelbaren subjektiven Rechte einzelner Personen. Das nehmen wir so an. Wir verstehen, woher das Grundgesetz historisch kommt, hegen keinen Groll gegen das Deutsche Volk, sondern betrachten das Grundgesetz als bewussten Gegenentwurf zur NS-Zeit — als ein Werk, das, wie der Parlamentarische Rat mit der Ewigkeitsgarantie festgehalten hat, jeden einzelnen Menschen absolut schützt.

Diesen Schutz nehmen wir dankbar an — mit der Erwartung, dass er auch erfüllt wird.

Der historische Dreiklang: Warum das Grundgesetz so ist, wie es ist

Das Grundgesetz ist kein zufälliges Werk. Es ist das Ergebnis eines bewussten historischen Dreiklangs:

Erstens machten die westlichen Alliierten zur unverhandelbaren Bedingung, einen föderalistischen und demokratischen Staat zu schaffen, der die Rechte und Freiheiten des Einzelnen garantiert. Der Rahmen war gesetzt — nicht als Zwang, sondern als Leitplanke für einen Neuanfang.

Zweitens folgte der Parlamentarische Rat einem klaren Leitsatz: Der Staat ist um des Menschen willen da — nicht der Mensch um des Staates willen. Dieser Grundsatz durchzieht das gesamte Grundgesetz und findet seinen schärfsten Ausdruck in Artikel 1.

Drittens bekannte sich die Bundesrepublik Deutschland als Mitglied der Vereinten Nationen zu deren Erklärung, dass alle Menschen frei und gleich an Würde und Rechten geboren sind. Dieser universelle Anspruch ist kein Programm — er ist Verfassungsinhalt.

Diese drei Stränge wurden durch den Verfassungsgeber freiwillig zusammengeführt und in der Präambel sowie in Artikel 1 Grundgesetz als Selbstverpflichtung dokumentiert. Das Ergebnis ist eindeutig: Das Grundgesetz ist der bewusste Gegenentwurf zur NS-Zeit — der Wille, einen Staat zu schaffen, der dem Menschen dient, statt ihn zu beherrschen.

Der Kern: Artikel 1 Grundgesetz

Die Erfüllung dieser Aufgabe hat der Verfassungsgeber dem von ihm geschaffenen Staat — der Bundesrepublik Deutschland — mit nur einem einzigen Artikel übertragen.

Artikel 1 Grundgesetz ist in seiner Klarheit bemerkenswert:

„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“

Der wesentliche Inhalt ist im ersten Absatz dokumentiert und als Befehl an den Staat formuliert. Es ist die Würde, die uns Menschen ausmacht. Sie steht dem Staat nicht zur Verfügung — im Gegenteil: Die Würde des Menschen ist unantastbar.

Dieses Wort duldet keine Abstufung. Es ist ein absoluter Begriff der deutschen Sprache — nicht steigerbar, nicht relativierbar. Entscheidend ist dabei: Es gibt keine Bagatellschwelle. Jeder noch so geringe Eingriff in die Würde eines Menschen — auch der kleinste denkbare — ist bereits eine Verletzung. Es gibt keine Grauzone, kein „ein bisschen“. Entweder ist die Würde gewahrt, oder sie ist es nicht.

Der Satz beschreibt die Würde als etwas, das der Mensch hat, ohne sie näher zu definieren. Genau das zeigt: Der Mensch ist Träger seiner Würde. Jeder Mensch definiert seine Würde selbst — und dies liegt außerhalb jeder staatlichen Verfügungsgewalt.

Der Befehl — klar, eindeutig, unmissverständlich — folgt unmittelbar:

„Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“

Dies ist eine gebundene Pflicht: Der Staat hat keinen Ermessensspielraum. Er muss — ohne Wenn und Aber.

Das Bekenntnis: Artikel 1 Absatz 2

„Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.“

Mit dem Bekenntnis zu den Menschenrechten macht das Deutsche Volk deutlich, dass diese Rechte vorstaatlich sind — also außerhalb seines Verfügungsbereichs liegen und damit auch außerhalb des Verfügungsbereichs des Staates. Der Parlamentarische Rat hat mit Artikel 1 genau das unmöglich gemacht, was die Nationalsozialisten über die Weimarer Verfassung genutzt hatten, um einen totalitären Unrechtsstaat zu errichten.

Mit einem einzigen Wort — „darum“ — haben sie die Menschenrechte untrennbar mit der unantastbaren Würde verbunden. Damit sind die vorstaatlichen Menschenrechte ebenso wie die Würde selbst unantastbarer Bestandteil des Achtungs- und Schutzgebots aus Artikel 1 Absatz 1 Satz 2:

„Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“

Die Eigenschaften unverletzlich und unveräußerlich ergänzen die bisherigen Absolutbegriffe und machen jede einschränkende Auslegung unmöglich.

Der Gesellschaftsvertrag: Staat und Deutsches Volk

Mit Artikel 1 Absatz 2 ist die Aufgabe des Staates — der Bundesrepublik Deutschland — dokumentiert. Hier beginnt der Teil des innerstaatlichen Gesellschaftsvertrags, der den Staat und das Deutsche Volk gleichermaßen bindet.

Besonderer Dank gilt dem weisen Parlamentarischen Rat für die Ewigkeitsgarantie des Artikels 79 Absatz 3 Grundgesetz. Sie entzieht die Grundsätze aus Artikel 1 und Artikel 20 Grundgesetz dauerhaft jeder Änderung und/oder Berührung — und das so lange, bis sich das Deutsche Volk in freier Selbstbestimmung eine neue Verfassung gibt, wie es Artikel 146 Grundgesetz vorsieht.

Genau darin liegt der Schlüssel: Die Grundsätze aus Artikel 1 und Artikel 20 vor jeder Berührung zu schützen macht es dem Grundgesetz verwaltenden Staat strukturell unmöglich, erneut den Volkskörper über den Menschen als Individuum zu stellen. Was in der Weimarer Republik möglich war, ist im Grundgesetz auf Dauer versperrt.

Wir — jeder einzelne Mensch in diesem Netzwerk — sind für dieses Grundgesetz dankbar. Und wir fordern den Staat auf, den Willen des Deutschen Volkes gegenüber dem Menschen zu erfüllen.

Mahnung: Der Mensch als Text

Der Begriff „Mensch“ ist kein beliebiger Platzhalter. Nur dort, wo er als Wort explizit in einer veröffentlichen Norm (Bundesgesetzblatt) steht, ist der Mensch als Individuum gemeint und geschützt.

Das Bundesverfassungsgericht hat dies in aller Klarheit festgehalten:

„Der Respekt vor dem demokratisch legitimierten Gesetzgeber verbietet es, im Wege der Auslegung einem nach Sinn und Wortlaut eindeutigen Gesetz einen entgegengesetzten Sinn beizulegen oder den normativen Gehalt einer Vorschrift grundlegend neu zu bestimmen.“

— BVerfGE 138, 296 Rn. 132 (1 BvR 471/10)

Das bedeutet im Umkehrschluss ebenso verbindlich: Wo der Gesetzgeber den Begriff „Mensch“ gewählt hat — wie in Artikel 1 Grundgesetz — ist dieser Wortlaut bindend und darf nicht durch Auslegung auf ein engeres oder anderes Subjekt verengt werden. Der Mensch steht dort, wo der Mensch steht. Und er steht dort mit voller Absicht.