Willkommen auf unserer Seite. Wir sind Menschen, die Freiheit, Recht und Verantwortung aus einer tiefen, rechtsphilosophischen Überzeugung heraus leben.
Unser Fundament ist das reine Naturrecht: Wir verstehen uns primär als Menschen im Sinne des Artikel 1 des Grundgesetzes – ausgestattet mit vorstaatlichen, unveräußerlichen und unantastbaren Rechten, die uns von Natur aus innewohnen und die kein Staat der Welt erst erschaffen oder verleihen kann.
Unsere Haltung zum Grundgesetz und der Rechtsordnung
Wir gehören nicht dem politischen Kollektiv des deutschen Volkes, im Sinne einer innerstaatlichen Zugehörigkeit an. Dennoch – und gerade deshalb – begegnen wir der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland und dem Grundgesetz mit vollumfänglicher Anerkennung und tiefem Respekt.
Für uns ist das Grundgesetz in seiner historischen Tiefe ein einzigartiges Meisterwerk: Es ist das freiwillige Versprechen und die Selbstbegrenzung des deutschen Volkes, ein staatliches Rechtesystem zu betreiben, dessen allerhöchster Zweck es ist, den Mensch und seine Würde absolut zu achten und zu schützen.
Wie wir leben und wirken
Unsere Position ist geprägt von Frieden, Menschenrechtstreue und gegenseitigem Respekt:
- Wertesystem: Jeder Mensch in diesem Netzwerk hat sein eigenes Wertesystem. Gemeinsam teilen wir den Anspruch, dass wir niemandem Schaden zufügen wollen und die Rechte des anderen vollumfänglich respektieren und anerkennen.
- Belastende Regeln: Regeln oder Normen bedürfen der Zustimmung des Individuum. Dieser Regel folgend belasten wir nur, wenn der andere dem zustimmt und dürfen auch selber nur belastet werden, wenn wir explizit der Belastung zustimmen.
- Brücke zwischen Mensch und Recht: Wir sehen uns als autonome Hüter der Menschenrechte. Wir leben in Harmonie mit den Werten des Grundgesetzes und erinnern durch unsere bloße Existenz daran, dass der Mensch das Subjekt ist, dem jedes Rechtssystem zu dienen hat.
- Die Würde und die Rechte des Menschen: Das Deutsche Volk hat sich selber das Grundgesetz gegeben, dokumentiert in der Präambel des Grundgesetzes. Diese freiwillige Selbstverpflichtung ist die Grundlage für Art 1 Grundgesetz, der für den Staat die oberste gebundene Norm darstellt. Alle Staatsangehörigen in einem öffentlichen Dienst- und Treueverhältnis haben mit ihrem Eid feierlich diese Achtungs- und Schutzpflicht dem Mensch (Singular) gegenüber übernommen, der nicht Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist. Es ist die Grundlage auf der wir die Menschen, den Staat als Werkzeug des Deutschen Volkes belasten können, solange, bis das sich das Deutsche Volk in freier Entscheidung eine Verfassung gibt. (Art 146 Grundgesetz)
Wir laden dich ein, auf dieser Seite mehr über diese naturrechtliche Perspektive, die friedliche Koexistenz und das tiefe Verständnis von wahrer, vorstaatlicher Freiheit zu erfahren.