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Parlamentarische Rat

Wesentliche Zitate

Absoluter Schutz des Individuum

Carlo Schmid (SPD) erklärte am 8. September 1948 in seiner wegweisenden Grundsatzrede im Plenum genau diesen Bruch mit der Vergangenheit: „Man hat die Grundrechte hier nicht bloß als eine Art von Deklamation an die Spitze gestellt, sondern man hat sie zu unmittelbar geltendem Bundesrecht gemacht.“ Er betonte weiter, die neue Verfassung müsse sicherstellen, dass nicht der Staat grenzenlos herrsche, sondern dass es primär darum gehe, „den Menschen vor der Übermacht des Staates zu sichern“.

Max Becker (FDP) fasste die Konsequenz der Beratungen im Hauptausschuss in einem prägnanten Satz zusammen, der die Hierarchie von Mensch und Staat endgültig umkehrte: „Nicht der Einzelne ist eine Konzession des Staates, sondern der Staat ist eine Konzession des Einzelnen.“

Öffentliche Erörterung der „Chiemseer Thesen“, August 1948

§ 1 Abs. 1 der Thesen (Redaktionstext von Brill):
„Der Staat ist um des Menschen willen da, nicht der Mensch um des Staates willen. Die Würde des Menschen ist unantastbar.“
(Wortlaut wie er von der Arbeitsgruppe „Grundrechte“ in die erste Druck-Fassung aufgenommen wurde und so später fast wörtlich in Grundgesetz Art. 1 Abs. 1 Eingang gefunden hat.)

Parlamentarischer Rat – 59. Sitzung des Plenums, 8. Mai 1949 (allgemeine Aussprache vor der Endabstimmung)

Theodor Heuss (FDP):
„Wenn wir einmal wieder glauben müssen, der Mensch sei dem Staate untertan, steigen wir wieder in die Barbarei hinab. Deswegen beginnt dieses Grundgesetz – deswegen muss es beginnen – mit der Würde des Menschen als Maß aller Dinge.“

Menschenwürde Menschenrechte

Theodor Heuss (FDP) bekräftigte den vorstaatlichen Charakter von Menschenwürde und Menschenrechten. Er warnte davor, den Staat zu glorifizieren: „Demokratie ist jene Staatsform, der das Eigengewicht des einzelnen Menschen, das, was wir in Feierstunden seine Menschenwürde nennen, die Voraussetzung ist.“

Verfassungskonvent Herrenchiemsee, Protokoll der 3. Sitzung, 12. August 1948

Hermann Brill (SPD):
„Die Grund- und Freiheitsrechte müssen wieder zu unmittelbarem Recht werden dürfen. Sie dürfen nicht mehr bloße Staatsziele sein, sondern Rechte des einzelnen Bürgers gegenüber dem Staate.“

Parlamentarischer Rat – 6. Sitzung des Hauptausschusses, 7. Oktober 1948

Carlo Schmid (SPD):
„Thesaurierbare Staatsrespektlichkeiten – das haben wir in der Weimarer Zeit hinreichend gehabt. Wir brauchen jetzt eine Verfassung der Verfassung, und diese Verfassung der Verfassung heißt Garantie der Menschenrechte.“

Protokoll 19. Sitzung des Hauptausschusses, 27. Januar 1949 (zur beschleunigten Aufnahme der Menschenrechte in den Verfassungstext)

Konrad Adenauer (CDU):

„Es gibt kein nachrangiges Datum eines Grundgesetzes – aber es gibt ein vorrangiges: der einzelne Mensch mit seinen Rechten und seiner Würde. An diesem Maßstab werden wir messen, nicht an administrierenden Vorteilen des Staates.“

Parlamentarischer Rat – 2. Plenarsitzung, 8. September 1948

Carlo Schmid (SPD) zur Stellung der Grundrechte:

„In den modernen Verfassungen finden wir überall Kataloge von Grundrechten, in denen das Recht der Personen, der Individuen, gegen die Ansprüche der Staatsraison geschützt wird. Der Staat soll nicht alles tun können, was ihm gerade bequem ist, wenn er nur einen willfährigen Gesetzgeber findet, sondern der Mensch soll Rechte haben, über die auch der Staat nicht soll verfügen können. Die Grundrechte müssen das Grundgesetz regieren; sie dürfen nicht nur ein Anhängsel des Grundgesetzes sein, wie der Grundrechtskatalog von Weimar ein Anhängsel der Verfassung gewesen ist.“

„Diese Grundrechte sollen nicht bloße Deklamationen, Deklarationen oder Direktiven sein, nicht nur Anforderungen an die Länderverfassungen, nicht nur eine Garantie der Länder-Grundrechte, sondern unmittelbar geltendes Bundesrecht, auf Grund dessen jeder einzelne Deutsche, jeder einzelne Bewohner unseres Landes vor den Gerichten soll Klage erheben können.“

Parlamentarischer Rat – 2. Plenarsitzung, 8. September 1948

Adolf Süsterhenn (CDU) mit der wohl klarsten Formulierung des naturrechtlichen Vorrangs der Person:

„Wir müssen wieder zurück zu der Erkenntnis, daß der Mensch nicht für den Staat, sondern der Staat für den Menschen da ist. Höchstwert ist für uns die Freiheit und die Würde der menschlichen Person.“

„Wir fordern daher eine Verfassung, in der die natürlichen Lebensrechte des Einzelmenschen und der innerstaatlichen menschlichen Lebensgemeinschaften ausdrücklich als vorstaatliche und unabdingbare Rechte anerkannt werden, wie dies etwa in den bekannten Deklarationen von 1776 und 1789 erfolgt ist.“

„Die Existenz vorstaatlicher natürlicher Menschenrechte ist keine Erfindung des 18. Jahrhunderts, sondern dieser Gedanke durchzieht die gesamte Kulturgeschichte der Menschheit seit der Antike […]. Weil wir uns in einer ähnlichen Situation der Gefährdung der menschlichen Freiheit befinden, deshalb erheben wir auch heute die Forderung, daß die Grundrechte in ihrer natürlichen Verankerung und vorstaatlichen Geltung ausdrücklich in dem kommenden Grundgesetz ihre Anerkennung finden.“

Parlamentarischer Rat – 3. Plenarsitzung, 9. September 1948

Hans-Christoph Seebohm (DP) zum Schutzcharakter:

„Es ergibt sich für uns deshalb die besondere Pflicht, die verbleibenden Grundrechte besonders zu schützen. Sie dürfen daher gesetzlich nicht beschränkt werden. Sie bedürfen durch eine unabhängige Rechtsprechung des besonderen Schutzes gegen Übergriffe, insbesondere gegenüber der Legislative durch einen unabhängigen Verfassungsgerichtshof, gegenüber der Exekutive durch die Einrichtung der Verwaltungsgerichte.“

Verfassungskonvent Herrenchiemsee – Chiemseer Entwurf (August 1948)

Aus dem vom Konvent verabschiedeten Entwurf, Artikel 1:

„Der Staat ist um des Menschen willen da, nicht der Mensch um des Staates willen.“

Diese Formel wurde im Parlamentarischen Rat von verschiedenen Rednern (u. a. Süsterhenn, siehe oben) wieder aufgegriffen und prägte die spätere Fassung von Art. 1 GG.

Hinweis zur Quelle: Die maßgebliche Edition für weitere wörtliche Belege ist Der Parlamentarische Rat 1948–1949. Akten und Protokolle, herausgegeben vom Deutschen Bundestag und vom Bundesarchiv – Band 2 enthält die Protokolle des Verfassungskonvents auf Herrenchiemsee, Band 5 die Beratungen im Ausschuss für Grundsatzfragen (zuständig für die Grundrechte), Band 9 die Plenarsitzungen. Wenn du gezielt nach Zitaten einer bestimmten Person (z. B. Elisabeth Selbert zur Gleichberechtigung, Hermann von Mangoldt als Vorsitzender des Grundsatzausschusses) oder zu einem bestimmten Grundrecht suchst, lässt sich das gezielter eingrenzen.