Rückmeldung 2026-09-14 13:39 – Martin C.

Rückmeldung

Name: Martin C.

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In meiner Jugendzeit fand ich bei den Büchern meiner Mutter eine Taschenbuchausgabe vom ERNST KLETT VERLAG STUTTGART mit dem Titel "VERFASSUNG des Landes Baden-Württemberg | GRUNDGESETZ für die Bundesrepublik Deutschland". Beim Durchblättern fielen mir einige Anmerkungen meiner Mutter auf, die sie ganz offensichtlich als Vorbereitung für ihren Dienst als Lehrerin eingetragen hatte. Da dieser Gesetzestext trocken und für einen jungen Menschen wie mich damals eher langweilig erschien, vergaß ich Buch und Inhalt wieder. 
Jahrzehnte später bat ich meine Mutter, das Taschenbuch mitnehmen zu dürfen. Heute macht es einen zerlesenen Eindruck, vor allem die Seiten mit dem Gesetzestext vom Grundgesetz, und nicht wenige einzelnen Seiten haben sich aus der Bindung zum Buchrücken gelöst. 
Seit zwei Jahren etwa komme ich aus dem Staunen nicht heraus, wie sorgfältig und präzise die Mütter und Väter des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland in diesem Gesetzeswerk die Sätze, Worte und Zeichen gesetzt haben. Sie haben Prinzipien und Grundsätze darin niedergelegt, die uns Menschen heute ermöglichen, im Bewusstsein unserer Würde als Mensch und Individuum dem Staat und seinen Organen unseren Willen kundzutun und unseren Stand zu klären.
In unserem Bewusstsein, wer wir sind, tragen wir die in den Gesetzestexten niedergelegten Grundsätze und Prinzipien zu den Behörden und Gerichten, bis die Menschen in ihrem Amt sich an ihre Verpflichtung erinnern und wir bei ihnen Gehör finden, um jedes den Menschen betreffende Verfahren nach Gesetz und Recht wortlautgetreu so umzusetzen, dass die Würde des einzelnen Menschen geachtet und geschützt ist und bleibt:
"Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt." Art. 1 Abs. (2) GG.
Welchen Rang die Mütter und Väter des Grundgesetzes dem Menschen einräumen, geht aus dem Beginn der Präambel
"Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, …"
und aus Artikel 1 Grundgesetz in Verbindung mit allen nachfolgenden Grundgesetz-Artikeln hervor.
Die Verfassung des Landes Baden-Württemberg schließt sich dem Grundgesetz an und fasst den Sinn und Zweck der Landesverfassung direkter und offensichtlicher als das Grundgesetz: 
Vorspruch:
"Im Bewusstsein der Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, die Freiheit und Würde des Menschen zu sichern, …" 
Artikel 1 Verf-BW:
"(1) Der Mensch ist berufen, in der ihn umgebenden Gemeinschaft seine Gaben in Freiheit … zu seinem und der anderen Wohl zu entfalten. 2) Der Staat hat die Aufgabe, den Menschen hierbei zu dienen. …"